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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Allgemeines – Präambel / Geltungsbereich

 

1. Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden „TE“ genannt) durchgeführt wird.

2. Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen, die Sie (im Folgenden „Klient“ genannt) bei mir, Herrn Michael Christian Meyer (im Folgenden „Personal Trainer“ genannt), aufgeben.

 

3. Der Personal Trainer übt seine Tätigkeit freiberuflich aus, jedoch nicht als gewerbliche Tätigkeit wie der Betreiber einer Sportschule oder eines Fitnessstudios. Der Status entspricht dem eines Privat-Coachings. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Vertragsgegenstand


1. Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Dienstleistungsvertrag über die von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab, die Sie im Einzelnen unter §4 einsehen können.

 

2. Der Personal Trainer ist verpflichtet, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.

 

3. Es können eine Probestunde, Einzelstunden, ein Programm oder rabattierte Stundenpakete gebucht werden, die individuell mit dem Personal Trainer abgestimmt werden. Der Vertrag kann über eine oder mehrere TE abgeschlossen und beliebig verlängert werden.

 

4. Eine TE dauert 60 Minuten. Sie kann in Absprache mit dem Personal Trainer auch länger oder kürzer festgelegt werden. Art, Umfang und Ort der TE werden individuell mit dem Klienten abgestimmt. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch festgelegt.

 

§3 Form


1. Der Dienstleistungsvertrag über das Personal Training wird mündlich geschlossen. Die Schriftform wird nur nach Absprache sowie Zustimmung des Personal Trainers angewandt.

 

2. Die AGB zum Vertragsverhältnis werden dem Klienten schriftlich vorgelegt. Durch seine Unterschrift erkennt der Klient die AGB an.

§4 Leistungen


Der Personal Trainer bietet folgende Leistungen an:

– Ausdauertraining zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Funktion und zur Fettverbrennung, z. B. durch Laufen/Jogging, Schwimmen, Aqua-Fitness, Krafttraining, Muskelaufbautraining, Koordinationstraining etc.

– Funktionelles Bewegungstraining zur Förderung des gesamten Bewegungsapparates durch gymnastische Übungen, Krafttraining mit Geräten/Kleingeräten oder freien Gewichten sowie Dehn- und Stretching-Übungen.

– Ernährungsberatung.

§5 Ärztlicher Gesundheitscheck


Unabhängig vom Fitnesscheck, den der Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspakets durchführt, ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand – sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainers – ärztlich überprüfen zu lassen (ärztlicher Gesundheitscheck, Unbedenklichkeitsbescheinigung). Das Ergebnis ist dem Personal Trainer offen und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Ferner bestätigt der Klient mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben auf dem Check-up-Bogen.

§6 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustands


Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende gesundheitliche Veränderungen sowie jegliche körperlichen Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

§7 Terminierung
 

1. Alle TE und Trainingszeiten werden ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart.

2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für die ausgefallene(n) Trainingseinheit(en) in Rechnung gestellt.

3. Eine Terminabsage im Krankheitsfall oder aus anderen Gründen muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das vereinbarte Honorar fällig. Ein Ersatztermin kann ggf. vereinbart werden.

4. Bei Terminabsagen durch den Personal Trainer bestehen keine Ersatzansprüche.

 

5. An Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen werden nur in Ausnahmefällen Termine vereinbart.

6. Der Personal Trainer behält sich vor, einen trainingsfreien Urlaubszeitraum von bis zu sechs Wochen pro Jahr festzulegen. Die genauen Daten werden frühzeitig mit dem Klienten besprochen.

§8 Zahlungsbedingungen


1. Der gesamte Monatsbeitrag für alle TE ist jeweils zum 1. eines Monats im Voraus und ohne Abzug in bar, per PayPal oder per Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen.

2. Der Preis der jeweiligen TE ergibt sich aus der aktuellen Preisliste.

3. Fahrtkosten werden gesondert berechnet.

4. Zusätzliche Kosten für gewünschte Sportarten (z. B. Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen etc.) trägt der Klient in vollem Umfang.

5. Rabattierungen dürfen ausschließlich vom Personal Trainer gewährt werden. Gerät der Klient in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen erhoben.

§9 Verschwiegenheit


Der Personal Trainer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Klienten vertraulich zu behandeln.

§10 Sorgfaltspflicht


1. Der Personal Trainer überprüft vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten und weist ihn in das bevorstehende Training sowie mögliche Risiken ein.

2. Während der TE überwacht der Personal Trainer das Trainingsverhalten des Klienten und nimmt bei Bedarf Korrekturen vor.

§11 Haftung des Personal Trainers
 

1. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten TE vollständig auszufüllen. Der Personal Trainer unterliegt der Schweigepflicht.

 

2. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Personal Trainers verursacht wurden.

 

3. Der Personal Trainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Trainingsziels.

 

4. Der Klient trägt eigenverantwortlich Sorge für seine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

 

5. Es wird keine Haftung für allgemeine Trainingsrisiken (z. B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung etc.) übernommen.

 

6. Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

§12 Haftung des Klienten


Der Klient haftet für Schäden, die er dem Personal Trainer oder dessen Trainingsgeräten vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt.

 

§13 Vertragsauflösung / Kündigung


1. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Bereits bezahlte, aber innerhalb der Kündigungsfrist nicht genutzte TE verfallen nach Ablauf der Frist und werden nicht erstattet – unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen wurden oder nicht.

 

2. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Klienten kann der Personal Trainer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

3. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail erfolgen.

 

4. Gutscheine und Rabattaktionen sind von der Kündigung ausgenommen.

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